Was sind Genussrechte?
Mit der Finanzierungsform "Genussrechte" haben wir eine Form der Finanzierung gewählt, die im Bereich der erneuerbaren Energien erfolgreich praktiziert wird. Als Anleger nehmen Sie mit Ihrem Kapitalbeitrag an unseren Erträgen teil und erwerben damit interessante Renditeaussichten. Die Genussrechte von Bayernpellets bieten Ihnen die Chance auf eine Verzinsung von 8,125 Prozent. Im Kapitalmarkt sind Genussrechte eine etablierte Form der Geldanlage.
Was macht das Genussrecht von Bayernpellets so attraktiv?
Sie erhalten mit dem Genussrecht von Bayernpellets die Chance auf eine sehr attraktive Verzinsung. Mit dem Genussrecht können Anleger nun mittelbar in den Wärmemarkt profitieren: Sie legen ihr Geld in einen Wachstumsmarkt an. Bayernpellets hat die Zukunftsperspektiven der erneuerbaren Energien erkannt und konsequent ein lukratives Segment besetzt. Als solide finanziertes und wirtschaftendes mittelständisches Unternehmen laden wir Investoren zu einer Anlage ein.
Warum hat Bayernpellets diese Konstruktion der Genussrechte gewählt
Bayernpellets will durch die Ausgabe der Genussrechte ihre wirtschaftliche Eigenkapitalbasis stärken.
Warum sollen Anleger in den Genussrechte investieren?
Anleger können mit dem Genussschein mittelbar von den aktuellen positiven Trends im Markt für regenerative Energien profitieren. Gleichzeitig tun Anleger mit diesem "grünen Investment" etwas für eine aus ökologischer Sicht bessere Zukunft. Umso mehr Biomasse verwendet wird, umso mehr verschiebt sich der heutige Energiemix in Richtung erneuerbarer Energien.
Wer kann alles Genussrecht zeichnen?
Die Genussrechte der Bayernpellets können von jeder natürlichen oder juristischen Person durch Zeichnung eines entsprechenden Genussrechtsscheins und dessen Annahme durch den geschäftsführenden Gesellschafter der Bayernpellets erworben werden.
Kann ich nach Zeichnung meine Genussrechtsanteile erhöhen?
Eine Erhöhung einer angenommenen Zeichnung ist nicht möglich, jedoch können Sie jederzeit Genussrechte in 100 Euro Schritten nachzeichnen. Hierzu müssen Sie einen neuen Zeichnungsschein ausfüllen und an Bayernpellets senden.
Wie zeichne ich die Genussrechte?
Sie müssen nur den Zeichnungsschein ausfüllen. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen telefonisch zur Verfügung (Telefon: 09398 - 99 35 28). Den Zeichnungsschein können Sie bei uns anfordern.
Ab wann wird mein Anlagebetrag verzinst?
Die Zinsen werden ab dem Tag berechnet, an dem Ihr Anlagebetrag auf dem angegebenen Konto gutgeschrieben wird.
Auf welches Konto muss ich einzahlen?
Begünstigter: Bayernpellets GmbH
Kontonummer: 38 36 70000
Bankleitzahl: 790 400 47
Bank: Commerzbank Würzburg
Verwendungszweck:
Genussrechtskapital, Vorname, Name, Wohnort des Genussrechtsinhaber, Kundennummer (wenn vorhanden)
Wann sind die Zinsen fällig?
Die Auszahlung der Zinsen für das abgelaufene Geschäftsjahr ist jeweils bis zum 30. Juni des Folgejahres fällig, erstmals also bis zum 30. Juni 2011.
Muss ich etwas tun, um die Zinsen zu erhalten?
Die Zinsen werden Ihnen von uns überwiesen. Sie müssen nichts weiter tun.
Wofür verwendet Bayernpellets das Geld?
Bayernpellets hat sich ehrgeizige Ziele gesetzt. Durch den Aufbau weiterer Produktionskapazitäten, Akquisitionen und durch nachhaltige Investitionen in den Markt beabsichtigen wir in den nächsten Jahren erfolgreich und gesund wachsen. Ziel ist, Marktanteile in weiteren europäischen Verbrauchermärkten gewinnen.
Kann ich meine Genussrechte übertragen?
Ja, jeder Genussrechtsinhaber kann seine Genussrechte jederzeit ganz oder teilweise an Dritte verkaufen, abtreten oder vererben. Sie müssen die Genussrechten nur so stückeln, dass sowohl die bei dem bisherigen Genussrechtsinhaber verbleibenden als auch die an jeden neuen Genussrechtsinhaber übertragenen Genussrechte die Mindestzeichnungssumme von 1.000,- Euro nicht unterschreiten. Der darüber hinaus gehende Betrag muss durch 100 teilbar sein. Darüber hinaus müssen Sie uns den Namen, die Anschrift und die Bankverbindung des neuen Genussrechtsinhabers schriftlich mitteilen. Wir bestätigen Ihnen dann die Übertragung.
Kann ich Ratenzahlung vereinbaren?
Ja, das ist möglich. Als Ratenanleger müssen Sie uns eine Ermächtigung zur Einziehung der jeweils fälligen Raten erteilen.
Gibt es eine Mindestzeichnungssumme?
Ja. Sie beträgt 1.000,- Euro. Alle darüber hinaus gehenden Beträge müssen durch 100 teilbar sein.
Wie lange darf ich die Genussrechte behalten?
Für die gezeichneten Genussrechte gibt keine Laufzeitbeschränkung. Sie können auf unbestimmte Zeit gehalten werden.
Welche Pflichten habe ich als Genussrechtsinhaber?
Der Genussrechtsinhaber hat in der Regel nur die Pflicht, den Kaufpreis sowie die zusätzlich mit dem Erwerb anfallenden Kosten zu entrichten. Eine Nachschußpflicht besteht für den Genussrechtsinhaber nicht. Der Genussrechtsinhaber ist grundsätzlich an die Laufzeit des Genussrechts gebunden und muss sein Kapital entsprechend dieser Zeit in der Gesellschaft belassen.
Welche Rechte habe ich als Genussrechtsinhaber?
Im Gegensatz zum Aktionär hat der Genussrechtsinhaber kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung bzw. der Gesellschafterversammlung.
Muss ich die Zinszahlungen versteuern?
Zinserträge und Veräußerungsgewinne aus diesen Genussrechten unterliegen der Abgeltungssteuer. Es fällt eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent und der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent bezogen auf die Abgeltungssteuer, sowie bei Kirchenzugehörigkeit auch Kirchensteuer an. Die Abgeltungssteuer in Höhe von25 Prozent und der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent werden im Wege des Vorwegabzugs von Bayernpellets an das Finanzamt Lohr am Main abgeführt. Über die Zahlung dieser Steuer erhält der Anleger eine Bescheinigung.
Muss ich einen Freistellungsauftrag ausfüllen?
Nein. Freistellungsaufträge können nur von Kreditinstituten entgegengenommen werden.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Gerne stehen wir Ihnen während der Bürozeiten telefonisch Rede und Antwort (Telefon: 09398 - 99 35 28). Darüber hinaus finden Sie bei uns im Internet auch viele interessante Informationen (www.bayernpellets.com).