Förderbare - automatisch beschickte - Biomasseanlagen

1. Automatisch beschickte Biomasseanlagen von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung:

Die Förderung von automatisch beschickten Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung fester Biomasse (mit Ausnahme von Holzhackschnitzeln) zur Wärmeerzeugung mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW (auch Kombinationskessel) beträgt 36 Euro je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung.

Dabei gelten die folgenden Mindestförderbeträge

  • für Pelletöfen mit Wassertasche: 1000 Euro,
  • für Pelletkessel: 2000 Euro,

 

  • für Pelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher mit einem Speichervolumen von mindestens 30 l/kW: 2500 Euro.
  • für luftgeführte Pelletöfen von 5 bis 100 kW pauschal 500 Euro - grundsätzlich allerdings höchstens 20 % der Nettoinvestitionskosten.


2. Automatisch beschickte Biomasseanlagen von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln:

Die Förderung beträgt pauschal 1000 Euro je Anlage. Förderfähig sind nur Anlagen, die über einen Pufferspeicher mit einem Mindestspeichervolumen von 30 l/kW verfügen.


3. Scheitholzvergaserkessel von 15 kW bis 50 kW Nennwärmeleistung:

Die Förderung beträgt 1125 Euro je Anlage. Förderfähig sind nur Anlagen, die über einen Pufferspeicher mit einem Mindestspeichervolumen von 55 l/kW verfügen.



Die nachfolgend aufgeführten Anlagen werden zur Zeit vom BAFA als förderfähig nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 20. Februar 2009 eingestuft. Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Liste wird nicht übernommen. Die Entscheidung über die Bewilligung von Zuschüssen erfolgt ausschließlich im Rahmen des Antragsverfahrens.